Der Vatikan erlaubt…
Unsere Liebe Frau vom Scoglio in Santa Domenica di Placanica
Nachfolgend das Schreiben1 des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 5. Juli 2024 an den Bischof von Locri-Gerace über die geistliche Erfahrung in Verbindung mit dem Heiligtum «Madonna dello Scoglio» im Anschluss an die Erscheinungen der Madonna vom 11. bis zum 14. Mai 1968, die dem 18-jährigen Hirtenjungen Cosimo Fragomeni zuteil wurden.
Exzellenz, hochwürdigster Herr Bischof,
Mit dem Schreiben vom 3. Juni 2024 (Prot. N. 358/2024) haben Sie sich zu den Ereignissen um das Ihrem Jurisdiktionsbereich unterstehenden Diözesanheiligtum Unserer Lieben Frau «dello Scoglio» in Santa Domenica di Placanica (Provinz Reggio Calabria) geäußert.
Am 11. Februar 2016 wurde dieses ursprünglich als einfache Kapelle entstandene Heiligtum, nach einer intensiven spirituellen Erfahrung eines jungen Gläubigen, errichtet. Seither hat der Ort das Interesse vieler anderer Gläubigen aller Kategorien, insbesondere der Leidenden und der Kranken, auf sich gezogen. In den darauffolgenden Jahren zog der Ort mit allem, was dazugehört, immer mehr die Aufmerksamkeit als Ort für Wallfahrt und Frömmigkeit unter der Aufsicht des zuständigen Ordinarius auf sich.
So hat sich an diesem Ort eine intensive geistliche Aktivität des Gebets und des Zuhörens entwickelt. Wie Sie schreiben, «[sind] die Früchte des christlichen Lebens bei denen, die „lo Scoglio“ besuchen, sowie das Vorhandensein des Geistes des Gebets, Bekehrungen, einige Berufungen zum Priestertum und zum Ordensleben, Zeugnisse der Nächstenliebe, sowie eine gesunde Frömmigkeit und andere geistliche Früchte, offensichtlich».
Infolgedessen wurde mit dem von Ihrem Vorgänger unterzeichneten Dekret vom 7. Dezember 2008, «nachdem festgestellt wurde, dass die Ereignisse theologisch und liturgisch einwandfrei sind, beschlossen, diesen Ort offiziell als Kultstätte unter der pastoralen Obhut des Diözesanbischofs anzuerkennen, wobei die Bewertung der Tatsachen und Gründe, die das gottesdienstliche Handeln an diesem Ort bestimmt haben, dem künftigen Urteil des Apostolischen Stuhls überlassen wird».
Im Laufe der Jahre sind, wie Sie selbst uns jetzt mitteilen, keine kritischen Elemente oder Risiken aufgetaucht, geschweige denn Problematiken von offensichtlicher Schwere, sondern vielmehr Zeichen der Gnade und der geistlichen Umkehr.
Angesichts dessen und in der Absicht, dieses geistliche Angebot fortzuführen, seinen pastoralen Wert tiefer wertzuschätzen und seine Verbreitung zu fördern, auch durch Wallfahrten, Versammlungen und Gebetstreffen, haben Sie gemäß Nr. 17 der von diesem Dikasterium veröffentlichten Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene (17. Mai 2024), die Festlegung Nihil obstat vorgeschlagen, damit die im genannten Heiligtum angebotene spirituelle Erfahrung die nötige Anerkennung erfährt, um weiterhin so wirken zu können, dass diejenigen, die sich dorthin begeben, sich gestärkt und zum Weitergehen angeregt fühlen, wissend, dass sie in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.
Diesbezüglich nimmt dieses Dikasterium Ihren positiven Bericht über das geistliche Gut, das an dem genannten Ort stattfindet, zur Kenntnis. Zugleich berichten Sie über Ihre beständige Wachsamkeit, dass es nicht zu Manipulationen von Personen, unrechtmäßiger finanzieller Bereicherung oder schwerwiegenden Fehlern in der Glaubenslehre kommt, die zu Skandalen führen, den Gläubigen schaden und die Glaubwürdigkeit der Kirche untergraben könnten.
Daher bestätigt dieses Dikasterium angesichts Ihrer Darlegungen und ohne ein Urteil über die eventuelle Übernatürlichkeit der Ereignisse im Zusammenhang mit der besagten spirituellen Erfahrung abzugeben, die von Ihnen vorgeschlagene Festlegung auf das Nihil obstat.
In diesem Stadium und auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen (Art. 21, §§1-2; Art. 22, §§1-2 der obengenannten Normen) kommt es Ihnen als Diözesanbischof zu, dem Volk Gottes nun per Dekret mit Klarheit Ihr Urteil über die besagten Ereignisse bekanntzugeben, indem Sie die Art der Anerkennung und die Grenzen eines eventuell erlaubten Kultes angeben und dabei präzisieren, dass die getroffene Entscheidung nicht als Anerkennung des übernatürlichen Charakter des Phänomens zu verstehen ist und dass die Gläubigen ermächtigt sind, diesem in besonnener Weise Folge zu leisten. Darüber hinaus müssen Sie klarstellen, dass dieses Nihil obstat kein Urteil – weder positiv noch negativ – über das Leben der in diesen Fall involvierten Personen impliziert und dass alle eventuellen weiteren Botschaften erst nach einer Prüfung durch Sie bekannt gegeben werden können.
Und zuletzt, da das Dekret «im Einvernehmen mit dem Dikasterium» erlassen werden soll, sind Sie gebeten, den Text vor seiner Veröffentlichung zur gebührenden Prüfung dieser Behörde zukommen zu lassen. Ebenso soll es Ihre Sorge sein, die italienische Bischofskonferenz rechtzeitig über die vom Dikasterium gebilligte Entscheidung zu informieren.
Ihnen bleibt in jedem Fall die Pflicht, weiterhin mit größter Aufmerksamkeit auf die richtige Würdigung der Früchte des untersuchten Phänomens zu achten, indem Sie darüber mit Klugheit wachen.
Zusätzlich zum eben Gesagten möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass die rechte Verehrung Mariens, der Mutter Jesu und Mutter der Kirche und unserer Mutter, in der Art und Weise zum Ausdruck kommen muss, dass unangemessene Formen der Verehrung und die Verwendung unpassender Marientitel ausgeschlossen werden. Stattdessen wird es wichtig sein, die Verehrung in einer klaren christologischen Perspektive zum Ausdruck zu bringen, wie es das kirchliche Lehramt vorlegt: «in der Ehrung der Mutter [wird] der Sohn [...] richtig erkannt, geliebt, verherrlicht» (LG, 66).
Hochwürdigste Exzellenz, in der säkularisierten Welt, in der wir leben und in der so viele ihr Leben ohne jeden Bezug zur Transzendenz leben, sind die zum Heiligtum «dello Scoglio» kommenden Pilger ein starkes Zeichen des Glaubens. Ihre Anwesenheit vor der heiligen Jungfrau, die für sie zu einem deutlichen Ausdruck der Barmherzigkeit des Herrn wird, ist eine Form des Eingeständnisses der eigenen Unzulänglichkeit, um die Mühen des Lebens zu bewältigen, sowie ihres brennenden Bedürfnisses und ihrer Sehnsucht nach Gott. In einem so kostbaren Glaubenskontext kann eine erneuerte Verkündigung des Kerygmas diese Erfahrung des Geistes noch mehr erhellen und bereichern.
Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, grüße ich Sie hochachtungsvoll
Víctor Manuel Kard. Fernández, Präfekt
Ex audientia diei 05.07.2024 Franciscus
Zum Dank2 feierte Bischof Oliva am 5. August eine Dank- und Jubelmesse und lud dabei seine Diözesanen zum täglichen Rosenkranzgebet ein, verbunden mit folgendem Gebet der Vorbereitung:
«Maria, Unsere Liebe Frau vom Felsen, unentwegt zieht uns dein mütterliches Antlitz an und wir wenden uns mit unserer kindlichen Zuneigung an dich. Du bist unsere Mutter. Ohne dich können wir nicht leben; Angst packt uns und Unruhe drückt uns nieder. Mit dir bleiben wir mit Jesus vereint, mit diesem Sohn, den du so sehr geliebt hast. Mit dir finden wir die Kraft, wieder aufzustehen, Enttäuschungen, Niederlagen und Misserfolgen entgegenzutreten. Mit dir finden wir neue Energie, um vorwärts zu gehen; wir erkennen, dass das Leben ein Geschenk der Liebe des Vaters ist. Nimm unser armes und aufrichtiges Bekenntnis, dass wir dich lieben wollen, an. Hilf uns, die Freude des Evangeliums an alle weiterzugeben. Wir vertrauen uns dir an, weil du unsere Mutter bist, die tief in unsere Geschichte eingetaucht ist und am Mysterium der Liebe der Dreifaltigkeit teilhat. Mache uns fähig, das Leben mit dem Mut des Glaubens anzugehen. Amen!»
Anmerkungen:
1. https://www.vatican.va/roman_curia/ congregations/cfaith/documents/rc_ddf_doc_20240705_lettera-santuario-placanica_ge.html
2. https://www.avveniredicalabria.it/madonna-dello-scoglio-arriva-il-ricono...